Kieselsee wieder teilweise zum Angeln geöffnet

Der Vorstand hat die Entscheidung getroffen, dass wir zumindest einen Teil unseres Geländes ab sofort wieder zum Angeln freigeben können.

Bitte beachtet die folgenden Regeln:

  1. Die Halbinsel und alles östlich davon (Betriebsgeländer von S&H) ist gesperrt und jedes Betreten vom Bergamt strengstens untersagt. Bitte haltet euch daran, es besteht Lebensgefahr.
  2. Einfahrt geht zurzeit nur über das Gelände der Fechenheimer. Benutzt das in der Karte markierte Tor. Dort passt unser Schlüssel. Bitte das Tor unbedingt wieder abschließen. Bitte nur Schrittgeschwindigkeit fahren und nicht dort parken. Wir sind da Gäste und sollten uns auch als solche benehmen.
  3. Geangelt werden kann von unserem westlichen Zaun bis zur Absperrung an der Halbinsel. Der Bereich ist in der Karte markiert. Das letzte Stück Weg ist mit Haltverbot Schildern gekennzeichnet und dort soll nur ausgeladen, nicht geparkt werden, weil der Platz zum Wenden gebraucht wird.
  4. Das Befahren des Geländes mit Wohnwagen oder Wohnmobilen oder Autos und Gespannen über 6m ist nicht gestattet. Bitte kommt mit dem kleinsten Auto, das ihr habt und nicht gerade mit einem Sprinter.
    Probebetrieb nach Beschluss der JHV 2021. Wohnmobile und größere Autos dürfen das Gelände wieder befahren.
  5. Bootsangeln ist vorübergehend nicht gestattet.
  6. Bitte nur das eine, in der Karte eingezeichnete, Dixi benutzen.

Unabhängig davon bleiben alle Corona betreffenden Anordnungen der hessischen Landesregierung in Kraft.

Weil wir weniger Angelplätze haben, bitten wir euch besondere Rücksicht auf eure Mitangler zu nehmen.

Klicken zum vergrößern:

ACHTUNG: Hangabbruch in Babenhausen

ACHTUNG: Die Zufahrt zu unserem Tor in Babenhausen, die Halbinsel und das Gelände östlich davon ist ab sofort gesperrt und darf nicht betreten werden.

‼️‼️‼️ Bootfahren ist absolut untersagt! ‼️‼️‼️

Es besteht Lebensgefahr
Der Gewässerwart der Fechenheimer, Norbert Köhler, hat uns freundlicherweise erlaubt vorübergehend über ihr Gelände zu fahren. Bitte fahrt dort Schrittgeschwindigkeit und parkt nicht auf dem Fechenheimer Gelände. Und fahrt auf unserem Gelände nur bis zum Tor, nicht auf die Halbinsel und nicht weiter östlich.
Geangelt werden darf derzeit nur vom Fechenheimer Zaun bis zur Grillhütte.
Es hat am Ende des Tauschgeländes einen Hangabbruch gegeben und es ist unklar wie weit der Hang unterspült ist. Laut Polizei und THW kann jederzeit ein weiteres Stück abbrechen.
Also denkt an eure Sicherheit und betretet nicht die Halbinsel und nicht das Gelände östlich davon.

Geräucherte Forellen beim Stammtisch am 6. Oktober 2019

 

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Am Sonntag, den 06.Oktober 2019 werden wir beim Stammtisch Forellen räuchern. Nutzt die Gelegenheit frisch geräucherte Forellen zu holen.

Preis je geräucherte Forelle: 6,50 €

Da wir nur so viele Forellen holen wie vorbestellt sind bitte Vorbestellungen per Mail an 

forellenraeuchern@asv-offenbach.de

schicken.

BITTE bis SPÄTESTENS
Freitag, den 27. September 2019

bestellen.

Forellenabholung am Sonntag, den 06. Oktober 2019
zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr

Hess. Fischereiverordnung – HFischV

Hallo liebe Mitglieder,

seit dem 15.12.2016 gilt für alle hessischen Gewässer die neue Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der
Fische (Hessische Fischereiverordnung – HFischV) und ersetzt die alte HFO.

Die wichtigsten Änderungen haben wir für euch in einem Merkblatt zusammengefasst: Merkblatt zur Verordnung

Hier kann auch die komplette Hessische Fischereiverordnung – HFischV Verordnung als PDF Download geladen werden:
HfischV – komplett

Außerdem hat der Hessische Fischereiverband auf der Startseite seiner Website noch weitere Erläuterungen online gestellt. Diese sind sehr interessant und zeugen von der guten Arbeit die vom Verband in Bezug auf die neue Verordnung geleistet wurde. Verbandshompage

Parkplatzsituation Mainuferparkplatz Offenbach

Der Vorstand dankt unserem Mitglied Eric für seine Aufarbeitung der Parkplatzsituation:

20160928_154900Aus gegebenem Anlass möchte wir unsere Vereinsmitglieder über die aktuelle Parkplatzsituation am Mainuferparkplatz in Offenbach unterrichten. Dieser ist seit Mitte 2015 teilweise gebührenpflichtig geworden. In letzter Zeit wird anscheinend verstärkt kontrolliert – auch einen unserer Vorstände hat es erwischt, ich bin knapp entkommen.

Die rund 600 Parkplätze an der Carl-Ulrich-Brücke waren bis letztes Jahr noch kostenfrei und wurde gerne genutzt, um am Offenbacher Bannwasser seinem Hobby nachzugehen. Zwischenzeitlich hat die Stadt Offenbach aber hier eine zusätzliche Einnahmequelle erkannt und seit Oktober 2015 auch umgesetzt.
Leider sind die Gebühren auf den ersten Blick nicht ganz durchsichtig, denn es gibt verschiedene Zeitzonen. Hier also die Details im Überblick:

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Wichtig: jeder benötigt einen Parkschein, auch wenn die Freistunden genutzt werden

09:30 – 20:30 Uhr:
drei Stunden kostenlos, danach jede angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
20:30 – 06:00 Uhr:
jede angefangene halbe Stunde 70 Cent, jedoch maximal fünf Euro für den Nachttarif
06:00 – 09:30 Uhr:
jede angefangene halbe Stunde 70 Cent

Bitte beachtet auch, dass es nach 20:30 Uhr auf jeden Fall gebührenpflichtig wird. Wer also beispielsweise um 18:30 Uhr parkt hat nicht 3 Stunden frei bis 21:30 Uhr, sondern muss ab 20:30 Uhr bezahlen.

 

Aber wenn das nicht schon kompliziert genug wäre – Nein denn die Regelung mit den „Freistunden“ gilt nicht immer. Es wird auch Tage mit Ausnahmegenehmigungen (insbesondere zu Messezeiten) geben, da kostet es von der ersten Minute an.

Achtet also bei Einfahrt auf gesonderte Hinweise des Parkplatzbetreibers, damit ihr nicht unbedarft in eine Kostenfalle tappt!